Gewährleistungsbedingungen

1. Getriebetechnik Kassel - Schäfer GmbH gewährt eine Gewährleistung auf die gesamte Reparaturleistung,
inklusive aller im Rahmen der Instandsetzung verbauten Neuteile, von 12 Monaten ohne
Kilometerbegrenzung (Gewerblich genutzte Fahrzeuge 6 Monate) ab Rechnungsdatum.

2. Grundsätzliche Voraussetzung ist ein sachgemäßer Einbau des Getriebes. Verschleißteile wie z.B.
Öl, Filter und Siebe, sowie Beschädigungen die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen
sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Es ist eine Erneuerung des Getriebeölkühlers nach jedem Getriebetausch durchzuführen !

3. Ebenfalls nicht von unserer Gewährleistung abgedeckt sind sämtliche elektrischen und elektronischen
Komponenten, soweit sie nicht auf ausdrücklichen Kundenwunsch durch entsprechende Neuteile
ersetzt worden sind, als auch Schäden die durch defekte Steuerteile außerhalb des
Vertragsgegenstandes entstehen.

4. Bei Eintritt eines Gewährleistungsfalls behält sich die Fa. Getriebetechnik Kassel - Schäfer GmbH
ausdrücklich vor, den Rücktransport durch eine hauseigene Spedition zu veranlassen.
Voraussetzung zur Geltendmachung von Ansprüchen ist die vollständige Bezahlung des
Vertragsgegenstandes.

Haftungsausschluss:

Der Gewährleistungsanspruch verfällt, wenn die im Folgenden aufgeführte Gegebenheiten eintreten, oder verursacht werden:

A. Transportschäden, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen.
B. Aus- bzw. Einbaufehler bei der Getriebemontage und nicht
einfüllen und/oder kontrollieren von Ölen.
C. Falsch eingestellte Getriebe.
D. Mängel oder Schäden an der Anflanschung des Motors oder KFZ
E. Verwendung von Getriebeöl welches nicht den zugelassenen Spezifikationen entspricht.
F. Manipulation oder Änderungen an elektrischen Teilen des KFZ sofern diese mit dem Getriebe in
Verbindung stehen.
G. Getunte Fahrzeuge oder Fahrzeuge die zu Rennveranstaltungen genutzt werden.
H. Von außen verursachte Schäden, sowie Nichteinhaltung der Einbauanleitung.
I. Elektrische und elektronische Anbauteile an und im Getriebe so wie Schalter, Sensoren usw., sind
nicht Bestandteil der Garantie.
J. Defekte oder unzureichend gespülte Ölkühler (die Durchflussmenge ist in jedem Fall zu
überprüfen). Es ist eine Erneuerung des Getriebeölkühlers nach jedem Getriebetausch durchzuführen !
K. Unvollständige, geöffnete oder manipulierte Getriebe.
L. Nichteinhaltung des ersten Getriebeöl, - und Filterwechsels bis spätestens 8 Wochen nach
Lieferdatum. bzw. 5000 km (siehe Datum Lieferschein). ggf. Differential-Öl.